vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rente für Hinterbliebene - Schadenersatz

SchadenersatzAllgemeinesFritzerAugust 2024

Im Fall der Tötung kann den Hinterbliebenen, denen der Getötete gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet war, der Ersatz des entgangenen Unterhalts gebühren (§ 1327 ABGB). Dieser Ersatz ist dem Geschädigten durch wiederkehrende Zahlungen – also in Form einer Rente – zu leisten. Eine einmalige Abfindung steht nur ausnahmsweise zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!