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Rente für Verdienstentgang - Schadenersatz

SchadenersatzAllgemeinesFritzerFebruar 2026

Aus der Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit kann der Ersatz des künftigen Verdienstentgangs (§ 1325 ABGB) gebühren. Dieser Ersatz ist dem Geschädigten durch wiederkehrende Zahlungen – also in Form einer Rente – zu leisten. Eine einmalige Abfindung steht nur ausnahmsweise zu.

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