Rechtshilfe ist die Vornahme einzelner Verfahrenshandlungen durch ein anderes Gericht, die es dem verfahrensführenden Gericht aufgrund eines Ersuchens leistet. Man unterscheidet nationale und internationale Rechtshilfe.
Rechtshilfe ist die Vornahme einzelner Verfahrenshandlungen durch ein anderes Gericht, die es dem verfahrensführenden Gericht aufgrund eines Ersuchens leistet. Man unterscheidet nationale und internationale Rechtshilfe.