vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechts-/Vertragsbruch

UnternehmensrechtUWGLeeSeptember 2024

Durch das Verbot des Rechtsbruchs soll verhindert werden, dass ein Unternehmer durch den Verstoß gegen verbindliches Recht (Gesetze, Verordnungen, unionsrechtliche Vorschriften) bzw gegen einen individuellen Rechtsakt (Vertrag, Bescheid) einen Wettbewerbsvorteil im Verhältnis zu seinen Mitbewerbern erhält. Dadurch soll sichergestellt werden, dass für alle Marktteilnehmer dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und somit ein lauterer Wettbewerb herrscht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte