vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Passivlegitmation – UWG

UnternehmensrechtUWGHolzweberFebruar 2024

Ansprüche aus dem UWG richten sich gegen den „Störer“. Dieser Begriff ist weit auszulegen: Es sind neben dem unmittelbaren Täter auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen des eigentlichen Störers umfasst. Daneben besteht nach § 18 UWG noch eine Haftung des Unternehmensinhabers. 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte