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Rechts-/Vertragsbruch

UnternehmensrechtUWGLeeMärz 2026

Durch das Verbot des Rechtsbruchs soll verhindert werden, dass ein Unternehmer durch den Verstoß gegen verbindliches Recht (Gesetze, Verordnungen, unionsrechtliche Vorschriften) bzw gegen einen individuellen Rechtsakt (Vertrag, Bescheid) einen Wettbewerbsvorteil im Verhältnis zu seinen Mitbewerbern erhält. Dadurch soll sichergestellt werden, dass für alle Marktteilnehmer dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen gelten und somit ein lauterer Wettbewerb herrscht.

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