Die Rechte, die GmbH-Gesellschaftern aus ihrer Gesellschafterstellung erwachsen, können im Wesentlichen in Vermögens- und Herrschafts- (bzw Mitverwaltungs-)rechte eingeteilt werden. Im Folgenden wird ein Überblick über die letztere Kategorie gegeben. Diese bezieht sich primär auf die Organisation der GmbH.
Grafischer Überblick