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Rechte und Pflichten der Aktionäre

GesellschaftsrechtKapitalgesellschaftenMader/WeinknechtJuni 2026

Gesellschafter der Aktiengesellschaft bezeichnet man als Aktionäre. Aktionäre haben einen Anspruch auf Ausschüttung des Bilanzgewinnes und auf Liquidationserlös. Neben diesen Vermögensrechten haben Aktionäre auch Herrschafts- und Mitverwaltungsrechte. Diesen Gesellschafterrechten stehen auch Gesellschafterpflichten gegenüber. Hauptverpflichtung ist die Leistung der übernommenen Einlage.

Beginn und Ende der Gesellschafterstellung im Überblick

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