Gesellschafter der Aktiengesellschaft bezeichnet man als Aktionäre. Aktionäre haben einen Anspruch auf Ausschüttung des Bilanzgewinnes und auf Liquidationserlös. Neben diesen Vermögensrechten haben Aktionäre auch Herrschafts- und Mitverwaltungsrechte. Diesen Gesellschafterrechten stehen auch Gesellschafterpflichten gegenüber. Hauptverpflichtung ist die Leistung der übernommenen Einlage.