Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit (also juristische Person), deren Mitglieder (die Gesellschafter) eine Vermögenseinlage (Stammeinlage) an die Gesellschaft erbringen. Diese Stammeinlagen bilden das Stammkapital der Gesellschaft. Weitere vermögensrechtliche Verpflichtungen treffen die Gesellschafter im Regelfall nicht; sie haften grundsätzlich nicht für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Die GmbH ist Außengesellschaft, da sie als Trägerin von Rechten und Pflichten im rechtsgeschäftlichen Verkehr auftritt.