Das Rauchen wird rechtlich als Immission iSd § 364 Abs 2 ABGB qualifiziert. Ob ein vertragliches Rauchverbot im Mietvertrag vereinbart werden darf, ist in der Lehre sehr umstritten. Die österreichische Rsp hat darüber bisher noch nicht entschieden, die Lehre bejaht ein solches überwiegend.
Einleitung
Rauchverbot in der Wohnung
Grundsätzlich gehört das Rauchen in der Wohnung zur vertragsgemäßen Benützung des Bestandobjektes und ist daher zulässig.1