vorheriges Dokument
nächstes Dokument

quota litis

Anwaltliches BerufsrechtGrundbegriffeBrandstetterOktober 2024

Bei einer Quota-litis-Übereinkunft handelt es sich um eine Honorarvereinbarung, bei der sich ein Rechtsfreund „einen bestimmten Teil des Betrages versprechen lässt, der der Partei zuerkannt wird“. Das bedeutet, dass der Rechtsanwalt im Fall des Obsiegens einen prozentuellen Anteil des erstrittenen Betrages als Honorar erhält. Diese sogenannte Streitanteilsvereinbarung ist gem § 879 Abs 2 Z 2 ABGB bzw § 16 Abs 1 RAO sitten- und standeswidrig und daher unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte