Der Rechtsanwaltskammer obliegt gem § 23 RAO eine Vielzahl an Aufgaben. Um Ehre und Ansehen des Standes sowie die Unabhängigkeit zu wahren und der Überwachungsverpflichtung nachkommen zu können, sind Rechtsanwälte verpflichtet, mitzuwirken und den Aufforderungen des Ausschusses nachzukommen.