Geldwäsche ist das Verschleiern des Ursprungs illegal erworbener Vermögenswerte, die aus bestimmten kriminellen Aktivitäten, den sogenannten Vortaten, stammen. Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sind gem §§ 165 und 278d StGB unter Strafe gestellt. Ein einheitliches Geldwäschegesetz gibt es in Österreich nicht; einzelne Regelungen sind in verschiedenen Gesetzen, wie etwa in den Bestimmungen der freien Berufe bzw im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) sowie der GewO und dem GSpG, zu finden. §§ 8a–8f RAO enthalten die wesentlichen gesetzlichen Sorgfaltspflichten für Rechtsanwälte.