Der Rechtsanwaltsanwärter (RAA) ist ein in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter eingetragener Berufsanwärter. Seine Verwendungsdauer wird ab dem Tag des Einlangens seiner Anzeige bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer gerechnet. Er ist Kammermitglied mit Rechten (zB Stimmrecht) und Pflichten und unterliegt dem anwaltlichen Disziplinarrecht. Dem Disziplinarrat gehören auch Mitglieder aus dem Kreis der RAA an. Das Leben eines RAA teilt sich in drei große berufliche Abschnitte: RAA mit kleiner LU, mit großer LU und geprüfter RAA. Daran sind auch unterschiedliche Vertretungsbefugnisse geknüpft.