Das Public Enforcement – also die öffentliche Durchsetzung – von Kartellrecht obliegt sowohl in Europa als auch in Österreich spezialisierten Behörden. Diese sind zu weitgehenden Ermittlungsmaßnahmen (Hausdurchsuchungen) befugt und können die Abstellung eines kartellrechtswidrigen Verhaltens anordnen und Geldbußen verhängen.