Von Kartellrechtsverstößen Betroffene können Ansprüche auch selbstständig durch die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen vor einem Zivilgericht durchsetzen. Durch die Private-Enforcement-RL wurde die private Rechtsdurchsetzung harmonisiert; dabei weichen die Regelungen teilweise vom allgemeinen Zivilrecht ab.