Eine Prämienzahlung ist als Entgelt zu qualifizieren und daher beitrags- und lohnsteuerpflichtig; auch Lohnnebenkosten sind zu entrichten. Ob eine Prämie sozialversicherungsrechtlich als ein laufendes Entgelt oder eine Sonderzahlung zu betrachten ist, hängt von der Entstehungsursache der Leistung (Anspruchsprinzip) ab. Steuerlich können Prämien entweder als laufende Bezüge oder als sonstige Bezüge zu werten sein.
Hinweis – Teuerungsprämie & Mitarbeiterprämie