Mit einer Prämie will der Arbeitgeber in der Regel eine besondere, über die normalen Arbeitsanforderungen hinausgehende Leistung des Arbeitnehmers und dessen Beitrag zum Unternehmenserfolg belohnen. Ob und inwieweit ein Anspruch auf eine Prämie besteht, richtet sich nach der zu Grunde liegenden Vereinbarung. Für Prämienvereinbarungen und Gewinnbeteiligungen gilt grundsätzlich weitgehende Vertragsfreiheit. Zu beachten sind folgende Punkte: das Gewohnheitsrecht, die Bestimmungen über die Entgeltfortzahlung, das Aliquotierungsprinzip sowie das mögliche Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.