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Prämie für Verbesserungsvorschläge

Entgelt: Anspruch & AbrechnungDiverse PrämienMäder/HaasJuli 2024

Bringt ein Verbesserungsvorschlag eines Arbeitnehmers dem Unternehmen eine nachweisliche Verbesserung im Sinne einer Kosteneinsparung oder gesteigerter Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit, kann der Arbeitgeber dafür eine Prämie ausschütten. Derartige Prämien für Verbesserungsvorschläge sind voll beitrags-, lohnsteuer- und lohnnebenkostenpflichtig. Es bestehen keinerlei abgabenrechtliche Begünstigungen.

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