vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prämie für eine Diensterfindung

Entgelt: Anspruch & AbrechnungDiverse PrämienMäder/HaasJuli 2024

Liegt eine Diensterfindung vor, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vergütung dieser Sonderleistung direkt aufgrund des Gesetzes, sofern die Erfindertätigkeit nicht zu seinem eigentlichen Aufgabenbereich gehört. Prämien für Diensterfindungen sind voll beitrags-, lohnsteuer- und lohnnebenkostenpflichtig. Es bestehen keinerlei abgabenrechtliche Begünstigungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte