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Opferschutz

ZivilverfahrensrechtAllgemeinesDeixler-Hübner/MeisingerDezember 2025

Opfer von Straftaten werden im Zivilverfahren vor allem durch die Möglichkeit der psychosozialen Prozessbegleitung, der Geheimhaltung des Wohnorts und durch besondere Bestimmungen zur (Parteien- oder Zeugen-)Vernehmung geschützt.

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