Der Parteibegriff gibt Auskunft darüber, wem in einem Verfahren rechtliches Gehör zu gewähren ist, wer Anträge stellen kann und welche Person(en) von der Wirkung der gerichtlichen Entscheidung erfasst ist bzw sind.
Der Parteibegriff gibt Auskunft darüber, wem in einem Verfahren rechtliches Gehör zu gewähren ist, wer Anträge stellen kann und welche Person(en) von der Wirkung der gerichtlichen Entscheidung erfasst ist bzw sind.