Opfer von Straftaten werden im Zivilverfahren vor allem durch die Möglichkeit der psychosozialen Prozessbegleitung, der Geheimhaltung des Wohnorts und durch besondere Bestimmungen zur (Parteien- oder Zeugen-)Vernehmung geschützt.
Opfer von Straftaten werden im Zivilverfahren vor allem durch die Möglichkeit der psychosozialen Prozessbegleitung, der Geheimhaltung des Wohnorts und durch besondere Bestimmungen zur (Parteien- oder Zeugen-)Vernehmung geschützt.