Nützt ein Mieter, eine eintrittsberechtigte Personen oder eine andere Person, wie zB der Untermieter, die gemietete Wohnung nicht während eines beachtlichen Zeitraums im Jahr als wirtschaftlichen und familiären Mittelpunkt und besteht zudem kein schutzwürdiges Interesse des Mieters oder der eintrittsberechtigten Person an der Wohnung, ist der Vermieter gem § 30 Abs 2 Z 6 MRG zur Kündigung wegen Nichtbenützung der Wohnung berechtigt.