Die mündliche Streitverhandlung ist das Kernstück des Zivilprozesses. Sie besteht aus mehreren Tagsatzungen, die vom Gericht amtswegig mit Beschluss anberaumt werden (§ 130 ZPO). An diesen Terminen kommen Gericht und Parteien sowie ggf dritte Personen (zB Zeugen) zusammen, um Verfahrenshandlungen vorzunehmen.