Das Mahnverfahren ist ein (für rein österreichische Sachverhalte) zwingend vorgeschriebenes, abgekürztes (Vor-)Verfahren für Zahlungsklagen bis gesamt € 75.000,–, durch das für unstrittige Geldforderungen möglichst rasch ein Exekutionstitel erwirkt werden kann. Für grenzüberschreitende Sachverhalte existiert das fakultative Europäische Mahnverfahren nach der EuMahnVO.