Methodenwechsel bedeutet, dass unter bestimmten Umständen grds steuerfreie Dividendenerträge bzw Veräußerungsgewinne als steuerpflichtig behandelt werden müssen. Betroffen sind davon Ausschüttungen/Veräußerungsgewinne iZm ausländischen Körperschaften, die niedrigbesteuerte Passiveinkünfte erzielen. Wechselwirkungen mit der Hinzurechnungsbesteuerung können gegeben sein.