Die Abzugsteuer gem § 99 EStG betrifft ausschließlich beschränkt Steuerpflichtige. In den aufgezählten Einkünften des § 99 Abs 1 EStG wird die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben. Hier erfahren Sie, welche Einkünfte davon betroffen sind, wie die Abzugsteuer berechnet wird und wer sie schuldet.
Für die in § 99 Abs 1 EStG aufgezählten Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger wird die Einkommensteuer durch Steuerabzug erhoben.1 Darunter fallen: