Die Hauptwohnsitzbefreiung stellt die in der Praxis wichtigste Befreiung von der Immobilienertragsteuer dar. Sie unterscheidet sich von der (in der Praxis ebenfalls häufig vorkommenden) Herstellerbefreiung insbesondere dadurch, dass nicht nur das Gebäude, sondern auch der Grund-und-Boden-Anteil befreit ist. Übersichtliche Checklisten zu den wesentlichen Erfordernissen helfen bei der raschen Falllösung.