Die Einführung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) ab 1. 1. 2019 brachte im Rahmen der Meldeverpflichtungen für Dienstgeber große Veränderungen mit sich: Die Meldungsvielfalt wurde reduziert, An- und Abmeldungen sind jedoch weiterhin notwendig und die Meldedaten wurden auf ein Mindestmaß reduziert. Änderungen gab es auch hinsichtlich der Sanktionsbestimmungen und des Sanktionswesens.