Jede Person muss vor Dienstantritt per ELDA bei dem zuständigen Krankenversicherungsträger angemeldet werden (ein Schritt: vollständige Anmeldung vor Arbeitsantritt; oder zwei Schritte: Mindestangabenanmeldung vor Arbeitsantritt und vollständige Anmeldung binnen sieben Kalendertagen). Eine Abschrift der Anmeldung muss unverzüglich an den Dienstnehmer ausgehändigt werden. Liegt ein Meldeverstoß vor, können Beitragszuschläge und Verzugszinsen sowie Verwaltungsstrafen verhängt werden. Nimmt die Person ihre Tätigkeit nicht auf, ist die Anmeldung mittels ELDA zu stornieren.