Der Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis und ist dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Der Dienstzettel muss den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestinhalt enthalten und ist gebührenfrei. Als Wissenserklärung stellt der Dienstzettel lediglich eine Dokumentation der vereinbarten Rechte und Pflichten dar. Auch freie Dienstnehmer haben einen zwingenden Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzettels, allerdings ohne Angabe des Arbeitsorts.