Dienstverträge können im Rahmen ihrer individuellen Ausgestaltung mit einer Vielzahl an zusätzlichen Vereinbarungen vervollständigt und den Bedürfnissen der Arbeitsvertragsparteien angepasst werden. Einige der gängigsten Punkte sind zB Verfallsbestimmungen, Gerichtsstandsvereinbarungen, Nebenabreden, Zugangsfiktionen, Schriftformgebote oder die Beweislastumkehr.

