Ausländische Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeitsleistung nach Österreich entsenden, sowie Überlasser, die ihre Arbeitskräfte vorübergehend nach Österreich überlassen, müssen jede Entsendung bzw Überlassung eigens über ein elektronisches Formular im Internet der „Zentralen Koordinationsstelle“ melden. Dadurch erhalten die Kontrollbehörden Kenntnis über eine grenzüberschreitende Entsendung bzw Überlassung. Speziell für Lkw- oder Bus-Lenker mit Ziel in Österreich besteht eine erleichterte Meldepflicht, weil diese immer wieder die Staatsgrenze überschreiten.