Die Verteilung des Meistbots ist der Befriedigungsabschnitt in der Zwangsversteigerung. Spätestens nach vollständiger Berichtigung des Meistbots durch den Ersteher hat das Gericht eine Tagsatzung zur Verhandlung über die Verteilung des Meistbots anzuberaumen und durchzuführen und nach dem Ergebnis dieser Tagsatzung und der Forderungsanmeldungen Beschluss über die Verteilung des Meistbots zu fassen.