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Mantelgesellschaft

GesellschaftsrechtKonzernrechtBerghuberJänner 2026

Wenn kurzfristig eine (Kapital-)Gesellschaft benötigt wird, kann auf eine Mantelgesellschaft zurückgegriffen werden. Dabei handelt es sich um eine bestehende Gesellschaft, die noch keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, aber für eine solche „umgewidmet“ werden kann.

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