Dieses Briefing stellt den Konzerntatbestand des österreichischen Kapitalgesellschaftsrechts dar.
Allgemeines
Der für AG maßgebliche Konzerntatbestand ist in § 15 AktG geregelt, der für GmbH bzw nach § 1 Abs 2 FlexKapGG für FlexKapG maßgebliche in § 115 GmbHG. Während diese Regelung im Aktienrecht bereits in der Stammfassung des AktG enthalten war, wurde sie im GmbH-Recht erst mit der GmbH-Novelle 1980 (gleichlautend) in das GmbHG übernommen.1

