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Meldepflichten nach dem WiEReG

GesellschaftsrechtKonzernrechtGassner/Holzgruber/HöllebauerFebruar 2024

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) regelt die Einrichtung eines Registers für wirtschaftliche Eigentümer von Rechtsträgern mit Sitz in Österreich und hier verwalteten Trusts. Organe solcher Rechtsträger müssen sich vergewissern, wer die wirtschaftlichen Eigentümer sind und müssen die Meldung der Information im Register zumindest einmal jährlich bestätigen (oder Änderungen melden).

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