Aufgrund der Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen. Im Lohnkonto sind neben den persönlichen Daten des Arbeitnehmers die Bezüge des Arbeitnehmers sowie die Lohnabgaben und deren Grundlagen anzuführen.