Die Liquidation ist eine Form der Beendigung eines Unternehmens mit dem Ziel, die Vermögensgegenstände zu veräußern, mit dem daraus erzielten Erlös die Verbindlichkeiten zu begleichen und einen etwaigen Rest an die Gesellschafter auszukehren. Das KStG sieht für die Gewinnermittlung in der Liquidation besondere Vorschriften vor, die vom Gedanken der Schlussbesteuerung geprägt sind und die Erfassung der stillen Reserven im Vermögen der Körperschaft sicherstellen soll.