Zuwendungsbesteuerung bezeichnet die Besteuerung der Zuwendung von einer Stiftung auf Ebene des Begünstigten. Ergehen die Zuwendungen an das Privatvermögen einer natürlichen Person, handelt es sich dabei im Regelfall um Einkünfte aus Kapitalvermögen iSd § 27 Abs 5 Z 7 EStG. Für diese ist grundsätzlich in Verbindung mit § 27a Abs 1 EStG ein Steuersatz in Höhe von 27,5 % anzuwenden. Die Steuer ist durch die Privatstiftung im Abzugsweg einzubehalten und abzuführen und beim Empfänger endbesteuert.