Eine letztwillige Verfügung ist eine rechtsgeschäftliche Disposition zu Lebzeiten, die das Schicksal der künftigen Verlassenschaft regelt. Eine letztwillige Verfügung ist frei widerruflich und tritt als Testament oder sonstige letztwillige Verfügung in Erscheinung.
Einleitung
Das ErbRÄG hat in § 552 ABGB den Begriff der letztwilligen Verfügung neu definiert als Mittel zur Regelung des Schicksals der künftigen Verlassenschaft (s § 552 Abs 1 ABGB).