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Leichnam

ErbrechtAllgemeinesBrandstätterJuni 2023

Der Leichnam lässt sich nach der Rsp weder als Person noch als Sache, sondern als „fortgesetzte Persönlichkeit“ einstufen. Er ist daher kein Gegenstand des Verlassenschaftsverfahrens. Sein Schicksal richtet sich nicht nach erbrechtlichen Grundsätzen. 

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