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Verjährung - Erbrecht

ErbrechtAllgemeinesNemethApril 2026

Die Verjährung im Erbrecht kennt zwei Fristen: eine kurze, kenntnisabhängige Frist von drei Jahren und eine absolute Frist von 30 Jahren ab dem Tod. Nach Ablauf dieser Fristen steht der Geltendmachung eines erbrechtlichen Anspruchs der Einwand der Verjährung entgegen.

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