Die Verlassenschaft besteht aus sämtlichen vermögenswerten Rechten (Aktiva) und Verbindlichkeiten (Passiva) des Verstorbenen. Sie setzt als juristische Person die Rechtsposition des Verstorbenen fort und endet mit der Einantwortung.
Einleitung
Seit dem ErbRÄG 2015 spricht das Gesetz durchgehend von der Verlassenschaft, nicht mehr auch vom Nachlass, der die Rechtsposition des Verstorbenen zwischen seinem Tod und der Einantwortung an die Erben einnimmt.