Die EU-Erbrechtsverordnung gilt in allen Mitgliedstaaten der EU – ausgenommen Dänemark und Irland – für alle grenzüberschreitenden Erbrechtsfälle, die am 17.08.2015 oder danach eingetreten sind/eintreten. Internationale Abkommen wie das Haager Testamentsformübereinkommen verdrängen die EU-Erbrechtsverordnung, soweit es inhaltliche Überschneidungen gibt (Art 75 Abs 1 EU-Erbrechtsverordnung).