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Erbverzicht

ErbrechtAllgemeinesNemethMärz 2025

Der Erbverzicht ist ein formpflichtiger Vertrag zwischen dem Verstorbenen und einem zukünftigen Erben oder Pflichtteilsberechtigten, durch den zu Lebzeiten auf das Erb- und/oder Pflichtteilsrecht verzichtet wird. 

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