vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kronzeugenregelung

WirtschaftsstrafrechtWirtschaftsstrafrechtVoppichlerJuli 2023

Bei den Bestimmungen der §§ 209a und 209b StPO („Kronzeugenregelung“) handelt es sich um ein Sonderregelungen der Diversion (§§ 198 ff StPO). Sie ermöglichen den Rücktritt von der Verfolgung des Täters wegen Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte