vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Korruptionsdelikte

WirtschaftsstrafrechtWirtschaftsstrafrechtVoppichlerJuli 2023

Die Korruptionsdelikte befinden sich im 22. Abschnitt des StGB („Strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen“). Während Täter des § 302 StGB („Missbrauch der Amtsgewalt“) nur ein Beamter sein kann, beziehen sich die §§ 304 bis 309 StGB vornehmlich auf den Amtsträger sowie dessen Pendant im privaten Bereich, den Bediensteten oder Beauftragten. Diese Delikte enthalten vielmals idente oder ähnliche Tatbestandsmerkmale, unterscheiden sich jedoch in einigen Details.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte