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Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Kuraufenthalt

Krankenstand & ArbeitsunfallKrankenstandHeinz-Ofner/RadauerJänner 2026

Krankheit und Arbeitsunfähigkeit müssen nicht unbedingt deckungsgleich sein. Es sind auch Krankheiten denkbar, die einen Arbeitnehmer nicht „an der Leistung seiner Arbeit“ hindern. Auch Unfälle können zu einer Arbeitsunfähigkeit führen. Kuraufenthalte sind Krankenständen gleichzustellen.

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